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baden-wuerttemberg 1 K 3-22 Ulmenstraße 5, 5/1, 71229 Leonberg
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baden-wuerttemberg 1 K 3-22 Ulmenstraße 5, 5/1, 71229 Leonberg
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Deutschland
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Baden-Württemberg
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1 K 3-22

Kfz-Stellplatz

Ulmenstraße 5, 5/1, 71229 Leonberg

16.000 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
1 K 3-22
Adresse:
Ulmenstraße 5, 5/1, 71229 Leonberg
Beschreibung:
Pkw-Stellplatz Nr. 19 in der Tiefgarage Ulmenstraße 5, 5/1
Verkehrswert:
16.000 €

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
91
Grunderwerbsteuer:
800 € (5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
50,47 € (verzinster Betrag: $14.400 €)
Zuschlagsgebühr:
162
Gesamt:
1.103,47
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Stuttgart
Versteigerungsort:
Hauffstraße 5 (am Neckartor), 70190 Stuttgart, 4, Sitzungssaal
Versteigerungstermin:
Freitag, 29. Nov. 2024, 11:00

Sicherheitsinweis

Hinweis:
Bieter müssen 10% des Verkehrswertes als Sicherheit leisten durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigten Bundesbankscheck oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Werktage). Barzahlung ausgeschlossen.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Leonberg Blatt 4869 BV Nr. 1

377 / 100.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück

Gemarkung Leonberg, Flurstück 89/2
Gebäude- und Freifläche, Ulmenstraße 5, 5/1
Größe: 839 m²

verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 19 bezeichneten Teileinheit (Garage).

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
71229 Leonberg, Pkw-Stellplatz Nr. 19 in der Tiefgarage Ulmenstraße 5, 5/1.

Verkehrswert: 16.000,00 €

Der Termin findet zeitgleich mit dem Versteigerungstermin 1 K 76/22 statt.

Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Bieter müssen sich im Termin ausweisen und damit rechnen, dass Sicherheit zu leisten ist.
Diese ist durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigten Bundesbankscheck oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Werktage), zu erbringen.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:

Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2448307027870, Az. 1 K 3/22, AG Stuttgart

Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.


Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Einsichtnahme in das Gutachten an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr möglich.

Ansprechpartner des Gläubigers für Interessenten:
Intrum Deutschland GmbH
Aktenzeichen: 942227488-E
Telefon: 0201 24677 238
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.